ENERGIE-FACHBERATUNG

Zimmermeister Horst Brodbeck ist ausgebildeter und zertifizierter Energiefachberater. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Beratungsbedarf haben.
 
Der Energiesparcheck
Wir untersuchen in Ihrem Gebäude bzw. in Ihrer Wohnung Wände, Fenster, Dach, Heizungsanlage - einfach alles, was für den Energieverbrauch wichtig ist. Mit einem Zertifikat und einem Beratungsbericht werden die Ergebnisse dokumentiert und während eines zweiten Vor-Ort-Termins präsentiert. D.h. nun erfahren Sie, welche Sanierungsmaßnahmen bei Ihnen sinnvoll sind.
 
Der EnergieSparCheck wird als Gutachten für die Vergabe von Fördermitteln des Landes anerkannt.
 
Zudem gibt der EnergieSparCheck wertvolle Hinweise beim Hauskauf. Er macht deutlich, welche Renovierungen anstehen, um den Energieverbrauch zu mindern.
 
Bedenken Sie:
Steigende Energiekosten können Sie nur mit intelligenten Modernisierungsmaßnahmen und sinnvollem Haushalten mit Energie entgegensteuern. Machen Sie Ihr Haus jetzt zukunftssicher.
 
Allgemeine Information
30 Mio.Tonnen Kohlendioxid jährlich werden durch den Energiebedarf für Raumwärme und Warmwasser in Baden-Württemberg freigesetzt. Mit einer energetischen Sanierung der Gebäude im Land kann der Klimaschutz optimal gefördert werden. Sie als Eigentümer sparen außerdem durch die enorme Kostenreduzierung.
 
Mit dieser landesweiten Initiative fördern das Ministerium für Umwelt und Verkehr und das Baden- Württembergische Handwerk Energieeinsparung und Klimaschutz. Nutzen Sie jetzt unsere gemeinsame Aktion - den EnergieSparCheck.
Es gewinnen Mensch und Umwelt.
Häuser sind unterschiedlich. Zum Teil sogar sehr unterschiedlich. In der Technik, in der Ausstattung, in der Wärmedämmung und damit besonders im Energiebedarf. Genau hier bieten sich an vielen Gebäuden enorme Einsparmöglichkeiten. Darüber möchten wir Sie informieren.
 
Der EnergieSparCheck ist der erste Schritt, Ihr Haus zukunftssicher zu machen.
 
Diese Vorteile warten auf Sie:
  • bis zu 80 % Energieeinsparung
  • erhöhter Wohnkomfort
  • Erhalt der Bausubstanz (z.B. Schutz vor Feuchtigkeit)
  • Wertsteigerung
  • Verminderung des Schadstoffausstoßes
  • Gesenkte Energiekosten

... und den Hauptanteil der Kosten für den EnergieSparCheck übernehmen das Land Baden-Württemberg und das Handwerk. Ihr Eigenanteil (bei einem Ein- bis Zweifamilienhaus): 75 EUR, jede weitere Wohneinheit 25 EUR (bis max. 8 WE)
 
Hier können Sie sich weiter informieren, » »: Energiesparcheck Baden-Württemberg
 
Die Bundesregierung informiert:
Der Bundesrat hat bereits anläßlich seiner Zustimmung zur Wärmeschutzverordnung im Oktober 1993 eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung für Neubauten und eine Ausweitung der ordnungsrechtlichen Vorschriften im Gebäudebestand gefordert.
 
Mit der neuen, seit 1.2.2002 geltenden Energieeinsparverordnung (Enev) werden diese Erwartungen aufgegriffen. Durch die neue Verordnung erscheint es möglich, eine zusätzliche Senkungen des Energiebedarfs in Höhe von rd. 25 bis 30 % erreichen zu können..
 
Wegen des bedeutsamen Einsparpotentials im Gebäudebereich bildet die Energieeinsparverordnung auch ein wesentliches Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Gut ein Drittel der CO2-Emissionen wird dem Energieverbrauch im Gebäudebereich zugerechnet. Die jetzt vorgesehene Verschärfung der Anforderungen ist deshalb auch Bestandteil der Initiative der Bundesregierung zur Senkung der CO2-Emissionen, durch die bis zum Jahre 2005 eine Verminderung der Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 25 % erreicht werden soll.
 
Mit der Verordnung soll vor allem der Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig begrenzt werden. Zu diesem Zweck werden die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung in einer Verordnung zusammen gefaßt und ihre Anforderungen mit den folgenden Schwerpunkten weiterentwickelt:
 
Neubau
  • Senkung des Energiebedarfs neu zu errichtender Gebäude auf einen Niedrigenergiehausstandard, also um durchschnittlich 30 % gegenüber dem Niveau des geltenden Rechts,
  • Übergang zu einer ganzheitlichen Betrachtung von Neubauten unter Einbeziehung der Anlagentechnik, auch um das Einsparziel flexibel und kostengünstig zu erreichen,
  • Weiterentwicklung des vereinfachten Nachweisverfahrens für bestimmte Wohngebäude,
  • Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energien zur Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung insbesondere bei Neubauten,
  • Erhöhung der Transparenz für Bauherren und Nutzer durch aussagefähige Energieausweise

 
Gebäudebestand
  • Verschärfung der energetischen Anforderungen bei wesentlichen Änderungen an Bauteilen, die erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden,
  • Verpflichtung zur Außerbetriebnahme besonders alter Heizkessel, die deutlich unter den heutigen Effizienzstandards liegen, bis zum Ende des Jahres 2005 bzw. 2008,
  • Dämmung von obersten Geschoßdecken und von ungedämmten Rohrleitungen für die Wärmeverteilung und Warmwasser bis Ende 2005,
  • Rahmen für freiwillige Angabe von Energieverbrauchskennwerten.